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Kunnersdorf
Am Kalkwerk 6
02829 Schöpstal
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03 58 25 / 72 0 |
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25. Verbandsversammlung am 14.11.2005
Beschluss-Nr.: 94/25/05
- Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2004.
- Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist gemäß § 88 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben.
- Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen, in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Beschluss-Nr.: 95/25/05
- Die Verbandsversammlung beschließt den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2006 mit der Haushaltssatzung 2006 und dem mittelfristigen Finanzplan bis 2009.
- Der Haushaltsplanentwurf ist 7 Arbeitstage bei allen Verbandsmitgliedern (§ 28 der Verbandssatzung) öffentlich auszulegen. Nach der Auslegung ist noch eine Frist von 7 Arbeitstagen nach dem letzten Tag der Auslegung abzuwarten. Bis dahin können noch Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden.
- Die Verbandsversammlung beschließt in öffentlicher Sitzung über eingegangene Einwendungen.
Beschluss-Nr.: 96/25/05
- Die Verbandsversammlung beschließt, dem Vergabevorschlag des Planungsbüros UMTEC GbR aus Bremen folgend, der Firma
Swietelsky Baugesellschaft mbH Leipziger Straße 40 01622 Meißen für die Baumaßnahme Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der Deponie Kunnersdorf zu einem Angebotspreis von 2.753.067,66 EUR (brutto) den Auftrag zu erteilen.
- Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
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