
Die Verbandsversammlung des RAVON
Die Verbandsversammlung ist das beschließende Organ des Abfallverbandes.
Sie wird mindestens einmal im Vierteljahr einberufen.
 Die Verbandsversammlung entscheidet u.a. über:

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Errichtung oder wesentliche Erweiterung von Anlagen |
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Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen |
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Aufnahme neuer Mitglieder sowie Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder |
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Festlegung und Änderung der Haushaltssatzung und der Verbandsumlagen |
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Übertragung von Aufgaben an Dritte |
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Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses |
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Bau- und Lieferaufträge ab in der Verbandssatzung festgelegten Beträgen |
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den Stellenplan |
Weitere Organe des Verbandes
Finanzausschuss:
Die Verbandsversammlung kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf beratende Ausschüsse übertragen. Der RAVON hat einen Finanzauschuss.
Fachbeirat:
Der RAVON hat einen Fachbeirat gebildet. Er besteht aus den Abfallverantwortlichen der Verbandsmitglieder, die Leiter der Umwelt- bzw. Abfallämter. Der Fachbeirat besitzt Beratungskompetenz in allen Entscheidungen der Verbandsversammlung.
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