Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Bezahlung auf unseren Stationen. 

Willkommen beim RAVON

Sächsischer Abfallverband seit 1992

Der RAVON wurde als erster sächsischer Abfallverband im Mai 1992 von 9 ostsächsischen Landkreisen mit dem Ziel gegründet, gemeinsam Probleme in der Abfallwirtschaft effektiver zu lösen. Durch die Kreisgebietsreform 2008 sind heute die Landkreise Bautzen und Görlitz Mitglieder des Abfallverbandes. Das Verbandsgebiet, in dem rund 550.000 Einwohner leben, ist über 4.500 km² groß.

Kernaufgaben des RAVON sind der Umschlag der Abfälle auf den Umladestationen, der Transport, die Verwertung in der Thermischen Abfallverbrennungsanlage T.A. Lauta, die Deponierung nicht verwertbarer Abfälle sowie die Pflege und Nachsorge der Altdeponien. 


Weitere Informationen:

Der Verband Verbandsversammlungen und Beschlüsse Satzungen

Aktuelle Neuigkeiten

Kartenzahlung

07. November 2025

Bitte beachten, ab sofort ist auf allen unseren Stationen bevorzugt mit EC-Karte oder Kreditkarte zu bezahlen.  Seit 1. Oktober 2025 wird auf der Umladestation Bautzen ausschließlich Kartenzahlung (EC- / Kreditkarte) akzeptiert. Eine Barzahlung ist nicht mehr möglich.  Ab 1. Januar 2026 wird auf allen Stationen ausschließlich Kartenzahlung (EC- / Kreditkarte) akzeptiert....

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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haussatzung mit Wirtschaftsplan 2026

17. Oktober 2025

Der Entwurf zur Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien konnte bis zum 27.10.2025, 23:59 Uhr heruntergeladen werden.  Einwohner und Abgabepflichtige hatten die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese Frist endete am 06.11.2025, 23:59 Uhr. 

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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2025

25. Oktober 2024

Der Entwurf zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien konnte bis zum 07.11.2024, 23:59 Uhr heruntergeladen werden.  Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese Frist endete am 18.11.2024, 23:59 Uhr. 

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